Aufgrund des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19.05.2020 und des Landesgesetzes n. 4 vom 08.05.2020 akzeptiert der Gast die folgenden Bedingungen für sich und für die Personen, mit denen er zusammen den Aufenthalt verbringt und die von ihm persönlich informiert werden. Der Gast bestätigt seinen Urlaub im Caravan Park Sexten durch eine schriftliche Zustimmung oder durch die Zahlung des Angeldes für den Aufenthalt.
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